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Bastian Schweinsteiger erreicht Widerruf

20. März 2006, 01:30 geschrieben von Francescoli, abgelegt unter Deutscher-Fussball.

Nachdem die tz in ihrer Freitag-Ausgabe Bastian Schweinsteiger (FC Bayern München) sowie zwei Spielern vom Nachbarn 1860 München eine Verwicklung in den Fußball-Wettskandal nachgesagt hatte, erwirkte der 21-jährige Nationalspieler einen Widerruf.

Der Widerruf im Wortlaut

Widerruf

In der Andruck-Ausgabe vom 17. März 2006 haben wir auf den Seiten 1 und 33 behauptet: 1. „Wett-Skandal – Schweini & Agostino zum Polizei-Verhör“. Soweit hierdurch der Eindruck erweckt worden ist, dass Bastian Schweinsteiger und Paul Agostino bei einem Polizeiverhör gewesen wären oder geladen worden wären, widerrufen wir diese Behauptung als unwahr. Weder Bastian Schweinsteiger noch Paul Agostino noch Quido Lanzaat waren bislang bei einem Polizeiverhör oder sind zu einem solchen geladen worden. 2. Bastian Schweinsteiger, Paul Agostino und Quido Lanzaat würden bei der Staatsanwaltschaft als „Beschuldigte“ im Zusammenhang mit dem Wett-Skandal geführt. Auch diese Behauptung widerrufen wir als unwahr.

Zeitungsverlag TZ München GmbH & Co. KG,
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Damit reagierte die tz auf die Ankündigung des FC Bayern, mit allem Nachdruck in die Offensive zu gehen und gemeinsam mit Bastian Schweinsteiger alle rechtlichen Schritte auszuschöpfen, um gegen diese Form der Berichterstattung vorzugehen. In einer extra einberufenen Pressekonferenz stellte Bayern-Manager Uli Hoeneß einen fünf Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog vor.

Der Maßnahmenkatalog im Wortlaut

Fünf-Punkte Maßnahmenkatalog

1. Die Münchner Tageszeitung „tz“ ist aufgefordert worden, die unwahre Berichterstattung in Sachen Bastian Schweinsteiger zu unterlassen.
2. Die „tz“ ist aufgefordert, ihre grob rechtswidrigen Behauptungen zu widerrufen.
3. Bastian Schweinsteiger verlangt eine Gegendarstellung der unwahren Behauptungen.
4. Bastian Schweinsteiger stellt Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen die redaktionell Verantwortlichen der „tz“, Gerald Selch und Max Breitner.
5. Bastian Schweinsteiger und der FC Bayern München behalten sich weiter die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz vor.


Die Staatsanwaltschaft München hatte bekannt gegeben, dass weder gegen Schweinsteiger noch gegen die beiden mitbeschuldigten Löwen-Profis Agostino und Lanzaat ermittelt würde. Es gebe „keine Ladung oder Einladung“ an Schweinsteiger oder „irgendeinen anderen Spieler, um sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu vernehmen“, sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler der dpa. In der Süddeutschen Zeitung vom Freitag hatte Winkler bereits erklärt: „Ich dementiere alles. Der Bericht ist falsch.”

Erneuter Wettskandal
Wettskandal – die Forumsdiskussion


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