Robert Hoyzer muss ins Gefängnis
15. Dezember 2006, 22:34 geschrieben von Francescoli, abgelegt unter Deutscher-Fussball.
Robert Hoyzer rechtskräfig veurteilt
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des ehemaligen Schiedsrichters Robert Hoyzer und weiterer zentraler Figuren des Fußball-Wettskandals verworfen und damit die Haftstrafen bestätigt.
Hoyzer war überführt worden, Spiele der zweiten Liga, der Regionalliga und des DFB-Pokals in Absprache mit den Brüdern Ante, Milan und Filip Sapina manipuliert zu haben. Als Motiv für seine Taten gab er Geldgier an. Noch vor Beginn des WM-Jahres im November 2005 fällte das Berliner Landgericht seine Urteile: 29 Monate für Hoyzer und 35 Monate für Ante Sapina, den Haupt-Drahtzieher des Manipulationsskandals, jeweils ohne Bewährung. Ex-Schiedsrichter Dominik Marks und Ex-Fußballer Steffen Karl sowie zwei Sapina-Brüder erhielten Bewährungsstrafen.
Im nun abgeschlossen Revisionsprozess hatte Bundesanwalt Hartmut Schneider zu Beginn überraschend Freispruch gefordert. Die Fußballwelt geriet in Aufruhr. Doch die Bundesrichter widersprachen schließlich der Rechtsauffassung Schneiders. Mit dem Urteilspruch von heute werden die Urteile aus November 2005 rechtskräftig.
DFB-Präsident Theo Zwanziger zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: “Ich bin mit dieser Entscheidung natürlich sehr einverstanden. Die Entscheidung zeigt, dass es sich bei Manipulation weder um ein Kavaliersdelikt, noch um Gaunertum, sondern um strafbaren Betrug gehandelt hat. Die Entscheidung ist wichtig, weil sie ein klares und deutliches Signal nicht nur für unseren Fußball, sondern die gesamte Gesellschaft ist. Bei einem Freispruch wären die Menschen doch in die Orientierungslosigkeit geschickt worden.”
Cato Dill, einer der Verteidiger von Robert Hoyzer, kritisierte das Urteil: “Wir haben jetzt noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Aber die Erfolgsaussichten sind nach dem Verlauf dieses Verfahrens als sehr gering zu beurteilen. Es ist eine historisch fast aberwitzige Situation, dass für Herrn Hoyzer in erster Instanz eine Bewährungsstrafe gefordert wurde und in der zweiten Instanz sogar Freispruch. Er wurde aber in der ersten Instanz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, was hier durchgewunken wurde. Da man muss in der deutschen Rechtsprechung schon weit zurückblicken, um einen ähnlichen Fall zu finden.”
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